In letzter Zeit wird vermutlich ein jeder von uns schon auf den Begriff ESG und/oder Green Finance gestoßen sein, nahezu gleichgültig, ob das der Fall in Wirtschaftsrubiken von Zeitungen, in Onlinejournalen, auf Social Media oder gar Fernsehwerbungen war.
Doch worum handelt es sich dabei eigentlich bzw. nach welchen Kategorien wird demnach tatsächlich entschieden, was diesen „neuen nachhaltigen“ Anlagehorizont verkörpert?
ESG steht schlicht für „Environmental Social Governance“.
Das heißt, bei der Auswahl einer Investition in Vermögenswerte, wie beispielsweise in ein Unternehmen (über Aktienbeteiligungen), in Fonds, etc. nach ESG Richtlinien, geht es bei der besagten Investition vordergründig um nachhaltige (umweltbewusste), soziale und verantwortungsbewusste (Unternehmens)führung. Durch diese Herangehensweise soll der reine Profitgedanke nach sich immer weiter steigenden Gewinnen, wie es fast unisono die letzten Jahrzehnte gelebte Praxis war, vermehrt in den Hintergrund treten.
Beginnend mit dem Umweltaspekt (Environmental) lässt sich festhalten, dass es dabei hauptsächlich um den Umgang mit Rohstoffen und Energie geht bzw. ob ein Unternehmen einen positiven oder eher negativen Einfluss auf seine Umwelt aufweist. Um diesen zu bemessen, können unterschiedliche Kriterien herangezogen werden, wie z.B. der CO2-Ausstoß, der Wasserverbrauch oder auch die Energienutzung (erneuerbare oder fossile Energie), um nur ein paar Beispiele zunennen.
In Bezug auf Soziales (Social) geht es darum, sich vor Augen zu führen, wie sich der Umgang des Unternehmens mit seinen Angestellten, Lieferanten und Kunden (also quasiallen „Stakeholdern“) gestaltet. Dabei wird das Augenmerk verstärkt auf den Umgang, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens, gelegt.
Beim letzten der drei erforderlichen Aspekte nach ESG Modellierung, der verantwortungsbewussten Unternehmensführung (Governance), wird ein Blick auf Leitlinien und Bestrebungen eines Unternehmens geworfen. Höchste Priorität wird dabei auf Beständigkeit, Transparenz und Sorgfalt gelegt.
Diese drei Aspekte sollten in der Folge keinesfalls isoliert von einander betrachtet werden, da sie sich durchwegs ineinander verzahnen und in der Theorie erst in ihrer Gesamtheit auch von tatsächlich nachhaltiger Wertigkeit geprägt sein können. Der einfachste Weg, das ESG Veranlagungskonzept zu verstehen bzw. eruieren zu können, ob eine gewisse Veranlagung den ESG Richtlinien entsprecht, besteht darin, die drei geschilderten Schlagworte als Art „Filter“ zu verstehen. Mögliche Investition werden folglich anhand dieser Filter überprüft, um herauszufinden, ob sie den teilweise recht strengen ESG Rahmenbedingungen genügen. Am einfachsten gelingt das logischerweise bei börsennotierten Aktiengesellschaften, da deren gesetzlich terminierten Offenlegungspflichten bereits einen breiten Einblick in die Unternehmen bieten. Schwieriger gestaltet es sich folglich bei kleineren Unternehmungen, da hierbei viele Daten und Informationen oftmals (noch) nicht so einfach zur Verfügung stehen.
Jedoch wird sich das zumindest im europäischen Raum vergleichsweise rasch ändern, da die Politik bereits mit Nachdruck an einheitlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen arbeitet, um ESG und Green Finance ein einheitliches gesetzliches „Framework“ zu geben.
Folglich können und werden vermutlich Unternehmen (vordergründig gerade jene im Industriebereich) in der Zukunft dazu verpflichtet werden, gewisse Standards und Rahmenbedingungen erfüllen zu müssen. Wie sich das auf die Wettbewerbsfähigkeit am Weltmarkt gerade mit anderen Regionen und „Big Playern“ der Welt auswirkt (die keine hohen nachhaltigen Standards setzen, wie z.B. Indien, Brasilien oder aber auch China), steht dabei allerdings zur Diskussion! Genauso wie die Fragestellung, ob ein so tatkräftiges Eingreifen der Politik in fast sämtliche Wirtschaftsbereiche auf lange Sicht nicht weitreichendere Probleme als tatsächlichen nachhaltigen Nutzen stiftet.
Natürlich drängt sich in diesem Zusammenhang für sehr stark gewinnorientierte Investoren auch die Frage auf, ob eine Veranlagung nach ESG Richtlinien auf Dauer von einer ähnlichen Profitabilität geprägt sein kann. Grundsätzlich lässt sich dazu sagen, dass Unternehmen, welche in der Vergangenheit bereits streng nach einem ähnlichen Anforderungsprofil (wie ESG) gewirtschaftet haben, tendenziell weniger rentabel waren als Unternehmen, welche alles dem Umsatz- und Gewinnwachstum untergeordnet haben. Mit dem heutigen Trend bzw. Bewusstsein für mehr „gelebte“ Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung werden nachhaltige und soziale Investitionen somit allerdings immer salonfähiger und rentabler. Insbesondere die jüngere Generation, die das zukünftige Wirtschaftsleben bestimmen wird, legt bereits jetzt einen gesteigerten Wert auf ESG Kriterien und dieser stattfindende Generationenwechsel wird aller Wahrscheinlichkeit einen gewissen Wandel auch noch weiter beschleunigen. Zusätzlich gesellen sich dazu auch noch etliche politische Bestrebungen das „Wirtschaften“ nachhaltiger, sozialer und umweltbewusster zu gestalten. Dieses Bemühen sehen wir auch z.B. bei staatlichen Subventionen für das Vorantreiben der E-Mobilität oder den auch nicht zu vernachlässigenden Zuschüssen für z.B. Photovoltaikanlagen und andere Heizungssysteme.